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Freibad Mühlacker geschlossen!

Es locken Sommer, Sonne und spritziges Nass

Das modern gestaltete Mühlacker Freibad bietet Ihnen ein attraktives Badevergnügen. Ein 50-Meter-Sportbecken, ein Attraktionsbecken mit einer 80 Meter langen Rutsche oder die beschatteten Planschbecken warten auf Groß und Klein.

Außerdem werden Beachvolleyball-, Basketball- und Fußballfelder sowie ein großer Kinderspielplatz geboten. Die Freibadgaststätte sorgt mit einem reichhaltigen Angebot an Speisen und Getränken für das leibliche Wohl unserer Badegäste.

Das beste Freibad im Enzkreis. Erleben Sie es.

Bitte beachten:

Das Freibad Mühlacker möchte auch in der Saison 2021 wieder seine Badegäste begrüßen.
Pandemiebedingt ist dies derzeit jedoch noch nicht möglich, da der öffentliche Betrieb von Bädern aktuell noch landesweit untersagt ist.
Einzel- und Dauerkarten können deshalb auch nicht an Vorverkaufsstellen oder Online erworben werden.

Wir bitten um Verständnis und freuen uns -hoffentlich bald- auf ihren Besuch!

E-Ticket Freibad Mühlacker

Hier können Sie Ihre Tickets für unser Freibad online bestellen. Nach der Bezahlung erhalten Sie Ihr Ticket als Wallet, welches Sie ausgedruckt oder per Smartphone bitte dem Schwimmbadpersonal an der Kasse vorzeigen.

Bitte beachten: Kinder unter 6 Jahren benötigen ebenfalls ein Ticket. Der Zugang zum Freibad wird nur Personen mit gültigem Ticket gewährt.

E-Ticket-Bestellung

Online-Ticket

Aktuelles

  • 01.09.2023  +++ FREIBAD MÜHLACKER AKTUELL +++

    +++ FREIBAD MÜHLACKER AKTUELL +++

    Die Freibadsaison 2023 endet am Sonntag, 10.09.2023. Letzter Badetag ist am Samstag, 09.09.2023. Wir bedanken uns bei allen Gästen für die tolle Freibadsaison. Besuchen Sie uns gerne ab 12.09.2023 im Hallenbad Mühlacker. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

  • 12.04.2023  +++ FREIBAD MÜHLACKER AKTUELL +++

    +++ FREIBAD MÜHLACKER AKTUELL +++

    Es geht wieder los! Das Freibad Mühlacker öffnet am Montag, 01.05.2023, täglich von 9.00 bis 20.00 Uhr. Tickets sind an der Freibadkasse vor Ort und Online erhältlich. Saisonkarten sind im Vorverkauf ab 17.04.-29.04.2023, Montag bis Samstag, jeweils von 8.00 bis13.00 Uhr an der Freibadkasse erhältlich. Das Freibadteam der Stadtwerke freut sich auf Ihren Besuch! Durch anklicken der Meldung gelangen Sie zur Freibad-Startseite und dem Onlineticketing.

  • 11.05.2022  +++FREIBAD MÜHLACKER AKTUELL+++

    +++FREIBAD MÜHLACKER AKTUELL+++

    Wegen des Ukraine-Krieges gibt es Forderungen, Erdgas einzusparen. Deshalb haben Stadt und Stadtwerke geprüft, was die Absenkung der Wassertemperatur im Freibad bewirken könnte. Das Ergebnis: Es bleibt bei den gewohnten 24°C Beckentemperatur da eine Absenkung der Beckentemperatur nicht zur Einsparung an Erdgas beitragen würde. Die Wärme zum Beheizen der Schwimmbecken entsteht bei der Stromerzeugung in unserem Blockheizkraftwerk am Hallenbad. Diese wird dann sehr sinnvoll zum Beheizen der Bäder genutzt. Hinzu kommt dass das Kraftwerk mit Biogas betrieben wird.

  • 14.04.2022  +++FREIBAD MÜHLACKER AKTUELL+++

    +++FREIBAD MÜHLACKER AKTUELL+++

    Das Freibad Mühlacker öffnet am 01.Mai 2022 Tickets sind Online und an der Freibadkasse erhältlich. Es gelten neue Eintrittspreise. Bitte beachten Sie das im Freibad Mühlacker ab sofort ein Rauchverbot auf der gesamten Liegewiese besteht. Das Rauchen ist nur noch an den dafür vorgesehenen Tischen und in der Außengastronomie gestattet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch

Öffnungszeiten

Ab 19.06.2020 gelten nachfolgende Öffnungszeiten:

täglich

09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
17:00 - 20:00 Uhr

 Einlassende

45min vor Ende der jeweiligen Öffnungszeit

 Badeschluß

15min vor Ende der jeweiligen Öffnungszeit

 

Eintrittspreise

Ab 19.06.2020 gelten folgende Preise:

Erwachsene

2,50 EUR

Ermäßigt (Jugendliche, Behinderte, Schüler, Studenten)*

1,50 EUR

Kinder unter 6 Jahren

kostenlos

Begleitperson*

kostenlos

 

Telefon der Freibadkasse: 07041 861664

*Ermäßigt und Begleitperson nur gegen gültigen Nachweis!

Eintrittspreise incl. 7% MWSt. (5% MWSt. ab 01.07.2020)
Steuernr.: 48020/05248

Veranstaltungen

Angebote

Anfahrt/Parkmöglichkeiten

Anschrift

Rappstraße 36
75417 Mühlacker

Anfahrt

Aus Richtung Pforzheim:
Folgen Sie am Ortseingang von Mühlacker der B10 (Pforzheimer Straße). Nach ca. 600m (an der dritten Kreuzung) folgen Sie der Beschilderung Schul- und Sportzentrum nach rechts in die Rappstraße. Folgen Sie der Rappstraße bis ans Ende.
Aus Richtung Stuttgart:
Folgen Sie am Ortseingang von Mühlacker der B10 (Stuttgarter Straße). Nach ca. 900m (an der dritten Kreuzung) folgen Sie der Beschilderung Schul- und Sportzentrum nach links in die Rappstraße. Folgen Sie der Rappstraße bis ans Ende.

Parkmöglichkeiten
Es stehen Ihnen kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

 

Vereine

DLRG Mühlacker
www.muehlacker.dlrg.de

Wasserfreunde Mühlacker 1920 e.V.
www.wasserfreunde-muehlacker.de

Gaststätte

Haben Sie Lust auf ein kühles und erfrischendes Getränk oder verspüren Sie das Bedürfnis, den kleinen Hunger zu stillen, dann sind Sie in unserer Gaststätte genau richtig. Oder genießen Sie unsere Angebote unter freiem Himmel auf unserer Terrasse. Auf unserer Karte finden Sie eine breite Auswahl an Snacks oder sprechen Sie unser Personal an – wir werden bemüht sein, dass Sie sich als Gast bei uns wohl fühlen. Leckeres Eis und Naschwerk haben wir natürlich auch.

Gaststättenbetreiber: Joannis Margaritis

Ansprechpartner

Informationen rund ums Freibad erhalten Sie an unserer Freibadkasse.
07041 861664

Andreas Pfisterer

Betriebsleitung

Andreas Pfisterer
07041 876464
baeder@stadtwerke-muehlacker.de

 
 

Haus- und Badeordnung

Badeordnung

 

I. Allgemeines

1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad.

2. Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. dem Betreten des Freibadgeländes erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

3. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigungen haftet der Badegast für den Schaden.

4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

5. Das Rauchen ist im Freibad nur im Bereich der Liegewiesen links des Eingangsbereichs inkl. der Sportwiese und auf der Terrasse der Freibad-Gaststätte gestattet. Ein ausdrückliches Rauchverbot gilt für alle anderen Bereiche (Planschbeckenbereich und die dortige Liegewiese, Spielplatzbereich, Bereich rechts des Hauptweges zur Umkleide, Umkleidebereich).

6. Behälter aus Glas (Flaschen, Trinkgläser usw.) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich und der Liegewiese und den Spiel- und Sportbereichen nicht benutzt werden.

7.  Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen diese Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

8.  Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.

9. Fundgegenstände, die im Freibad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

10. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen. Im Freibad ist das gewerbsmäßige Fotografieren, Filmen und das Anbieten von Waren verboten.

11. Die Kleiderspinde im Umkleidebereich sind nur für den Tagesgebrauch zugelassen. Eine Dauerbelegung für länger als einen Tag ist untersagt. Nicht geräumte Spinde werden täglich nach dem Ende der Badezeit geleert. Der Inhalt wird max. sechs Wochen aufbewahrt, danach der Verwertung zugeführt. Für nicht geleerte Spinde oder für verlorene Spindschlüssel wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben.

12.  Für Inhaber einer Saisonkarte besteht die Möglichkeit, einen Spind für die Dauer der laufenden Saison zu mieten. Mietpreis 15 €, für große Spinde 20 €. Das Badepersonal weist die Mietspinde zu. Jegliche Haftung für Beschädigung oder Untergang der eingelagerten Gegenstände trägt der Mieter. Es gelten die separaten Mietvertragsbestimmungen. Ebenso ist das Lagern von Stühlen etc. auf den Spinden wegen der damit verbunden Unfallgefahr untersagt. Die Wertschließfächer im Eingangsbereich des Freibads sind ebenfalls nicht für den Dauergebrauch freigegeben. Nach Beendigung der täglichen Badezeit werden die noch belegten Wertschließfächer geräumt, der Inhalt wird max. sechs Wochen aufbewahrt, danach der Verwertung zugeführt.

 

II.Öffnungszeiten und Zutritt

13.  Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekanntgegeben.

14.  Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.

15.  Ausgeschlossen von der Freibadbenutzung sind

-          Personen, die an ansteckenden Krankheiten, Hautausschlägen oder offenen Wunden leiden,

-          Personen die unter Alkoholeinfluss oder Einfluss anderer berauschender Mittel stehen,

-          Personen deren Verhalten eine Störung der Sicherheit und Ordnung erwarten lässt 

-          Personen, denen Hausverbot erteilt worden ist.

16.  Personen, die an einem geistigen oder körperlichen Gebrechen leiden, so dass sie sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen, an- oder auskleiden oder orientieren können  und Kindern unter 7 Jahren ist die Benutzung des Freibades nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

Die Zulassung von Schulklassen und Vereinen wird von der Bäderverwaltung

gesondert geregelt.

17.  Personen, die ohne gültige Eintrittskarte im Bereich des Freibads, oder bei dem Versuch, sich ohne solche Eintritt zu verschaffen, angetroffen werden, müssen ein erhöhtes Eintrittsentgelt in Höhe von 40 € entrichten. Dies gilt auch für die missbräuchliche Benutzung von Eintrittskarten. Personen die damit in Verbindung gebracht werden, kann der Zutritt zum Bad zeitweise oder dauernd untersagt werden.

18.  Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Gebühren werden nicht erstattet. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Einzelkarten gelten nur am Tag der Ausgabe und berechtigen zum einmaligen Betreten des Bades.

19.  Schlechtwetterregelung:

Bei anhaltend schlechtem Wetter, Dauerregen oder Tagestemperaturen unter 15° C bleibt das Freibad geschlossen.

In den Monaten Mai und Juni, wenn das Hallenbad parallel zum Freibad geöffnet ist, kann man bei Schlechtwetterregelung das Hallenbad mit der Freibadsaisonkarte oder Freibad-Zehnerkarte besuchen.

 

III. Haftung

20. Die Badegäste benutzen das Freibad einschließlich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und die Einrichtungen in einem verkehrssichern Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall, sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

21. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.

22. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Parkplatz beim Freibad abgestellt werden, wird keine Haftung übernommen.

23. Für Wertsachen und Bargeld bis 50 Euro wird nur gehaftet, wenn sie an der dafür bestimmten Stelle hinterlegt sind und ein Verschulden des Badepersonals nachgewiesen werden kann. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

IV. Verhalten im Bad

24. Der Zugang zu den Becken ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen gestattet.

25. Das Betreten abgesperrter Rasenflächen ist verboten.

26. Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Tiere dürfen nicht in das Freibad eingebracht werden.

27. Das Abseifen in den Schwimm- und Durchschreitebecken ist untersagt.

28. Die Beckenumgänge dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

29. Ballspiele und andere sportliche Betätigungen sind nur auf den dafür vorgesehenen Spielwiesen erlaubt.

30. Der Aufenthalt im Nassbereich der Becken ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.

31. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist darauf zu achten, dass

- der Sprungbereich frei ist,

- nur eine Person das Sprungbrett betritt

Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.

32. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken, sowie das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt.

Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten bedarf besonderer Zustimmung. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nicht gestattet.

33. Die Benutzung der Rutschbahnen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hinweisschilder an den Rutschbahnen sind zu beachten. Kinder dürfen nur unter Aufsicht Erwachsener rutschen. Das Aufsichtspersonal behält sich vor, bei starkem Andrang und eine Stunde vor Freibadschließung die Rutschbahn zu sperren.

34. Insbesondere an den Kinderplanschbecken gilt die Aufsicht der begleitenden Person („Elternaufsicht“).

35. Das Fotografieren von Personen ohne deren Einwilligung (besonders im Umkleide- oder Sanitärbereich mit Foto-Handy, Spy-Cam o.ä.) ist verboten. Das Nichtbeachten wird mit Freibadverbot und Beschlagnahme des Fotogeräts geahndet. Evt. Schadensersatzansprüche der fotografierten (geschädigten) Person werden hiervon nicht berührt.

 

V. Ausnahmen

36. Die Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen kann die Bäderverwaltung hiervon Ausnahmen zulassen, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Badeordnung bedarf.

37. Für Besucher von Sonderveranstaltungen auf dem Freibadgelände gelten die Vorschriften dieser Badeordnung analog.

 

Mühlacker, 31.03.2011

Freibadverwaltung

 

 

Ergänzung der Haus- und Badeordnung vom 31.03.2011 zum Badebetrieb unter Pandemiebedingungen

 

Präambel

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus und Badeordnung des Freibades Mühlacker vom 31.03.2011 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.

Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

Es gelten hierzu die Regelungen der CoronaVO Sportstätten in der jeweils gültigen Fassung.

 

I. Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

 (1) Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor und nach der Nutzung der Becken. Die räumlich getrennten Ein- und Ausstiege sind an den dafür vorgesehenen Stellen zu nutzen.

(2) Abstandsregelungen und –markierungen, Personen- und Zutrittsbeschränkungen, sowie Absperrungen von Teileinrichtungen (z.B. Sprunganlagen, Wasserrutschen und Spielfelder) sind zu beachten.

(3) Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich und spätestens 15 Minuten vor Ende der gebuchten Badezeit.

 (4) Die Gastronomie ist geöffnet. Es gelten hierzu die erlassenen Rechtsverordnungen, insbesondere nach CoronaVO Gaststätten.

(5) Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.

(6) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.

(7) Falls Teile des Bades bzw. dessen Einrichtungen nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.

 

II. Öffnungszeiten und Ein- und Auslass

(1) Das Freibad öffnet blockweise in bestimmten Zeiträumen mit Zwischenschließungen. Kassenschluss ist jeweils 45 Minuten vor Enden des Badezeitenblockes. Ansammlungen im Ein- und Ausgangsbereich sind untersagt.

(2) Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.

(3) Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor dem Eingangs- und Ausgangsbereich, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.

(4) Der Zutritt erfolgt ausschließlich über eine gültige Badekarte in Form eines im Voraus bezahlten Onlinetickets. Die Tickets gelten nur für den gebuchten Zeitraum und können nicht umgebucht, umgetauscht oder ausgezahlt werden. Wenn die gebuchte Zeit nicht genutzt wird verfällt das Ticket. Für Online Tickets besteht kein Widerrufsrecht.

(5) Saisonmieten für Spinde sind nicht möglich.

(6) Für Personen die Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symtome eines Atemwegsinfektes oder erhöhte Temperatur aufweisen, besteht ein Betretungsverbot des Bades und Aufenthaltsverbot im Eingangsbereich.

 

III.  Allgemeine Hygienemaßnahmen

 (1) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich mit Seife und Einmalhandtüchern (Handhygiene).

(2) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstation im Eingangsbereich.

(3) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).

(4) Das Duschen ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Das Duschen in den Schwimm- und Durchschreitebecken ist zu jeder Zeit erlaubt. Das Abseifen in den Schwimm- und Durchschreitbecken gemäß IV. Nr. 27 der Badeordnung bleibt weiterhin untersagt.

(5) Mund-Nasen-Schutz Masken müssen im Eingangsbereich und in den vom Betreiber  gekennzeichneten Bereichen getragen werden.


IV.  Maßnahmen zur Abstandswahrung

(1) Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B.,mind. Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, ist zu vermeiden.

(2) In den Dusch- Umkleide- Spinnt-  und WC- Bereichen gibt es Zugangsbeschränkungen. Sammelumkleiden sind geschlossen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.

(3) In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.

(4) In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenrandstufe.

(5) Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn). Es gelten Zugangsbeschränkungen für die einzelnen Bahnen. Überholen sowie Aufschwimmen ist verboten.

(6) Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.

(7) Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.

(8) Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.

(9) Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.

(10) Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.


FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Betrieb des Mühlacker Freibad nach der Corona-Pause

Die Landesregierung Baden-Württemberg erlaubt ab 6. Juni den Betrieb aller Bäder für die Öffentlichkeit. Warum öffnen die Bäder dann nicht auch am 6. Juni?

Bereits nach der behördlichen Anordnung zur Schließung aller Bäder haben wir uns festgelegt, dass wir endgültige Entscheidungen zur Öffnung der Bäder erst dann treffen, wenn die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg dies zulässt und wir die Auflagen aus der Rechtsverordnung kennen und geprüft haben. Am Nachmittag des 4. Juni 2020 erhielten wir die entsprechenden Unterlagen von der Landesregierung Baden-Württemberg mit Gültigkeit für den 06.06.2020.

Wann öffnet das Freibad in Mühlacker und warum ist das so ?

Wir beabsichtigen eine stufenweise Öffnung des Mühlackerer Freibad, damit sich unsere Beschäftigten und Badegäste auf den Betrieb des Bades unter Pandemiebedingungen einstellen können. Neue Abläufe müssen sich einpendeln und es gilt neue Regeln zu beachten. Aus diesem Grund öffnen wir in einem ersten Schritt am 19. Juni unser Freibad für die Öffentlichkeit.

Gibt es Einschränkungen beim Betrieb der Bäder unter Pandemiebedingungen?

Es wird zu badbezogenen Einschränkungen oder Sperrungen kommen.

Wann öffnen die Hallenbäder für die Öffentlichkeit?

Das Hallenbad öffnet nach der Corona-Pause frühestens nach der Sommerpause. Wann dies sein wird, erfahren Sie rechtzeitig unter

https://www.muehlacker.de/stadt/bildung-freizeit/freizeit-tourismus/schwimmbaeder.php.de

Warum werden in einem ersten Schritt nicht auch die Hallenbäder geöffnet?

In unserem Hallenbad findet generell während der Freibadsaison kein öffentlicher Badebetrieb statt. Im Sommer liegt der Schwerpunkt auf dem Freibadbetrieb mit großen Liege- und Schwimmflächen sowie Schwimmen unter freiem Himmel mit frischer Luft. Diese Möglichkeit gibt es im Hallenbad nicht. Aufgrund der Besucherbegrenzung dürften auch weit weniger Badegäste in ein Hallenbad als in ein Freibad und wir möchten möglichst vielen Badegästen im Sommer die Möglichkeit bieten zu schwimmen.

Die Freibadsaison beginnt etwa 6 Wochen später als üblich. Hat das Freibad dann im Gegenzug länger geöffnet?

Nein, die Freibadsaison endet am 13. September 2020.

Wie lange ist das Freibad geöffnet und welche Zeitfenster stehen zur Verfügung?

Der Betrieb der Freibäder findet ab 15. Juni täglich in drei Zeitfenstern statt: Das erste Zeitfenster geht von 9:00 - 12:00 Uhr, das zweite Zeitfenster dauert von 13:00 - 16:00 Uhr, und das dritte Zeitfenster beginnt um 17:00 und schließt um 20:00 Uhr.

Warum gibt es keine Tageskarten, sondern pro Tag drei Zeitfenster, an denen ein Badbesuch möglich ist?

Dies liegt an der Begrenzung der Besucherzahlen gemäß Berechnungsmodell. Durch das Einrichten von drei Zeitfenstern pro Tag haben mehr Menschen die Chance, unser Bad zu nutzen. Dies sehen wir als besonders gerechte Lösung an - gerade in der heißen Sommerzeit, in der viele Menschen Abkühlung sucht.

Muss ich das Schwimmbad zu Beginn des jeweiligen Zeitfensters betreten und wie lange darf ich bleiben?

Sie können das Bad innerhalb des Zeitfensters zu jeder Zeit bis 45 Min. vor Ende des Zeitfensters aufsuchen. Das E-Ticket verliert aber seine Gültigkeit, wenn Sie den Badbesuch innerhalb des jeweiligen Zeitfensters nicht wahrnehmen. Erscheinen Sie zu einem anderen Zeitfenster als dem von Ihnen gebuchten, ist kein Einlass mehr möglich. Eine Erstattungsmöglichkeit besteht nicht. Sie müssen das Bad zum Ende des gebuchten Zeitfensters verlassen.

Was kostet der Eintritt ins Freibad im Jahr 2020 während der Corona-Pandemie?

Es gelten unsere bisherigen Abendtarife. Der Abendtarif normal liegt bei 2,50 Euro und der Abendtarif ermäßigt bei 1,50 Euro je Zeitfenster. Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt. Der ermäßigte Eintrittspreis gilt für:

-       Kinder/Jugendliche ab 6 Jahren bis einschließlich 17 Jahren

-       Schüler- und Studenten, Behinderte

Gibt es weitere Freibad-Ermäßigungen/Punkte für Inhaber der Mühlacker Card?

Inhaber der Mühlacker Card erhalten in dieser Freibadsaison keine Punkte, da wir auf Online-Ticketing umstellen und eine Schlangenbildung an den Eingängen vermeiden müssen.

Können Besitzer einer Mehrfachkarte aus den Vorjahren diese für den Eintritt ins Bad nutzen?

Ein Eintritt mit der Mehrfachkarte ist nicht möglich, da hierbei ein anderes Preiskonzept zugrunde lag. Die Mehrfachkarten können aber selbstverständlich 2021 weiterverwendet werden.

Muss ich im Freibad einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Freibad besteht im Eingangsbereich, ansonsten gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Wir appellieren hierbei ausdrücklich an die Eigenverantwortung der Badegäste.

Kann ich im Bad die Toiletten benutzen?

Ja, die Toiletten sind nutzbar.

Kann ich die Umkleiden nutzen?

Der Umkleidebereich ist unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln nutzbar. Die Sammelumkleiden bleiben gesperrt. Die Spinde sind im begrenztem Umfang nutzbar.

Sind die Duschen nutzbar?

Die Duschen stehen unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln zur Verfügung.

Sind die Rutschen und Sprungbretter nutzbar?

Die Großrutschen und Sprunganlagen bleiben vorerst gesperrt. Die Corona bedingten Auflagen für den Badebetrieb sind sehr personalintensiv und uns steht leider im Moment nicht genug Personal zur Verfügung, um dafür zu sorgen, dass die geforderten Hygiene- und Abstandsregeln bei den Großrutschen und Sprunganlagen eingehalten werden.

Kann der Freibadspielplatz genutzt werden?

Ja, der Spielplätz kann unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln genutzt werden. Der Zugang ist auf maximal 60 Kinder beschränkt.

Ist die Gastronomie im Freibad geöffnet?

Unser Pächter darf seine Gaststätte betreiben. Die Entscheidung dazu liegt allerdings allein bei ihm. Es gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln.

Warum benötige ich für den Besuch des Freibades ein E-Ticket?

Aus Infektionsschutz-Gründen wird die Zahl der Badegäste begrenzt. Um dies kontrollieren zu können, benötigen alle Badegäste für einen Badbesuch ein E-Ticket für ein Zeitfenster an einem bestimmten Tag. Dies vermeidet zudem lange Warteschlangen beim Zutritt in das Freibad. Durch die für den Ticketkauf erforderliche einmalige Online-Registrierung kann eine mögliche Infektionskette schnell nachvollzogen werden.

Kann ich auch direkt vor Ort an der Kasse eine Eintrittskarte kaufen?

Nein, der Eintritt ist ausschließlich mit einem E-Ticket möglich.

Kann ich zu Saisonbeginn eine Freibad-Dauerkarte als E-Ticket kaufen?

Nein, einen Verkauf von Dauerkarten wird es in dieser Saison nicht geben.

Wie kann ich mich für das E-Ticket registrieren?

Um E-Tickets kaufen zu können, müssen Sie sich auf der Webseite der Mühlackerer Bäder einmalig unter folgendem Link: https://muehlacker.baeder-suite.de/de/customers/login/  registrieren. Eine Registrierung erfolgt zunächst unabhängig vom E-Ticket-Kauf und ist kostenlos für Sie.

Wo kann ich mein E-Ticket buchen?

Ihr E-Ticket buchen Sie einfach und bequem unter:

https://muehlacker.baeder-suite.de/de/customers/login/

Das E-Ticket liegt Ihnen dann als Handy-Barcode (QR-Code) vor. Alternativ können Sie Ihr Ticket zu Hause ausdrucken und in Papierform mit zum Bad bringen. Das Einscannen erfolgt am Freibad Eingang. Das Ticket ist während des Aufenthalts im Bad aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuzeigen.

Wie viele Tage im Voraus kann ich ein E-Ticket buchen?

Der Kauf eines E-Tickets kann bis zu fünf Tage im Voraus erfolgen.

Ich habe kein Internet und kann kein E-Ticket kaufen. Was soll ich tun?

Greifen Sie bitte auf Familie, Freunde oder Bekannte zurück, die die Buchung für Sie übernehmen können - oder nutzen Sie einen öffentlichen PC mit Internetzugang und Drucker.

Kinder unter 6 Jahren haben im Freibad freien Eintritt. Benötigt mein Kind trotzdem ein E-Ticket?

Kinder unter 6 Jahren können nur in Verbindung mit einem Normalpreis-E-Ticket gebucht werden. Nur so können wir die vorgeschriebene Obergrenze bei der Besucheranzahl einhalten. Bitte beachten Sie dies beim Buchungsprozess. Für Kinder unter 6 Jahren muss auch ein Ticket gebucht werden.

Wie bezahle ich das E-Ticket?

Eine Bezahlung erfolgt ausschließlich per Onlinezahlung.

Wie viele E-Tickets darf ich maximal erwerben?

Pro Kunde besteht ein Kauflimit von 25 Tickets pro Bestellvorgang. Es ist nur ein Besuch pro Tag und Person möglich. Der Erwerb eines E-Tickets ist je nach Verfügbarkeit bis vor Ende des jeweiligen Zeitfensters möglich.

Ab wann darf ich allein ins Freibad und darf ich mein E-Ticket selbst buchen?

Kinder ab 10 Jahren dürfen allein ins Freibad. Da der Kauf von E-Tickets nur Personen ab 18 Jahren gestattet ist, muss jedoch der Kauf des E-Tickets über das Profil einer volljährigen Person erfolgen. Für Kinder unter 10 Jahren ist die Begleitung eines Erwachsenen erforderlich, das dann für sich und das Kind ein E-Ticket bucht.

Warum kann ich meinen Wunschtag oder mein gewünschtes Zeitfenster nicht auswählen?

Die Anzahl der Gäste ist pro Tag und Zeitfenster beschränkt. Sollten keine E-Tickets in dem gewünschten Zeitfenster mehr buchbar sein, ist das vorhandene Kontingent pro Zeitfenster für das Freibad erschöpft. Bitte wählen Sie aus der Übersicht einen anderen Termin.

Ich habe schon gebucht, möchte aber Tag oder Zeitfenster ändern. Kann ich noch stornieren?

Solange die Buchung noch nicht abgeschlossen ist, können Sie den Tag oder das Zeitfenster ändern. Nach Abschluss des Kaufvorgangs ist die Buchung endgültig. Bitte prüfen Sie die ausgewählten Optionen sorgfältig, bevor Sie den Kauf rechtsgültig bestätigen.

Ich möchte lieber spontan über den Besuch entscheiden, je nach Wetterlage. Ist das möglich?

Sie können sich ganz kurzfristig entscheiden. Solange das Kontingent nicht ausgeschöpft ist, können Sie am Besuchstag selbst noch eine Buchung vornehmen, selbst wenn das Zeitfenster schon begonnen hat. Sie können auch von unterwegs per Smartphone die Buchung für den Erwerb eines E-Tickets durchführen und am Einlass den QR-Code auf dem Display ihres mobilen Endgerätes vorzeigen. Sie gehen damit nur das Risiko ein, dass an einem schönen Tag das Kontingent bereits ausgebucht sein kann.

Ich konnte zum gebuchten Zeitfenster aus persönlichen Gründen nicht ins Bad. Verfällt mein E-Ticket oder kann ich umbuchen?

Gekaufte E-Tickets können weder umgebucht noch umgetauscht oder ausgezahlt werden. Wenn der gebuchte Zeitraum von Ihnen nicht genutzt wird, verfällt das E-Ticket. Bitte beachten Sie hierzu die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum E-Ticket.

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