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06.

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Biomethananlage

Düngeverordnung zwingt zu

INVESTITIONEN

Das verbleibende Restsubstrat aus der Gewinnung von Bio-

methan aus nachwachsenden Rohstoffen – zumeist Energi-

emais, durchwachsene Silphie, Gras, Ackerfutter oder Hirse

– wird in der neuen Düngeverordnung der in der landwirt-

schaftlichen Tierhaltung anfallenden Gülle gleichgesetzt. Die

Zeitspanne, in der Gärreste auf Feldern ausgebracht wer-

den dürfen, wird dadurch künftig kürzer sein. Das bedeu-

tet für die Anlagenbetreiber eine längere Vorratshaltung, wie

sie gleichermaßen für die Landwirte hinsichtlich ihrer Gülle-

tanks gilt. Der Hintergrund ist: Die Nährstoffe müssen zeit-

lich so ausgebracht werden, dass sie dann verfügbar werden,

wenn die Pflanzen sie benötigen.

Für die Stadtwerke Mühlacker als Hauptgesellschafter der

Biomethananlage in den Waldäckern heißt das Folgendes:

Lagerkapazitäten für die Gärreste, die von den Landwirten

als natürlicher Dünger dem Naturkreislauf wieder zugeführt

werden, müssen etwa um die Hälfte erhöht werden – oder

anders ausgedrückt: Es muss eine Lagerkapazität für neun

statt bisher sechs Monate geschaffen werden.

Eingedampft

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird auf dem

Gelände der Anlage für die Gärreste ein weiterer Behälter

gebaut, zusätzlich zu den bestehenden, jeweils 5000 Kubik-

meter fassenden Betonbehälter. Rein rechnerisch müsste

dieser ein Volumen von bis zu 8500 Kubikmeter aufweisen.

Ingenieure eines auf Biogasanlagen spezialisierten Bera-

tungsunternehmens haben jedoch einen Weg gefunden, das

Volumen des Flüssigsubstrats in einem Verdampfungspro-

zess derart zu reduzieren, dass ein Behältervolumen von

rund 2500 Kubikmeter ausreicht.

Dieses „Eindampfen“ soll in einem sogenannten Vakuum-Ver-

dampfungssystem durch die Abwärme eines Blockheizkraft-

werks erfolgen. Dieses wird mit dem auf der Anlage erzeugten

Rohbiogas betrieben und die dabei erzeugte elektrische Ener-

gie ins Netz der Stadtwerke Mühlacker eingespeist. Die Maß-

nahme soll bis Ende des Jahres realisiert sein und erfordert

einen Investitionsaufwand von rund 1,7 Millionen Euro.

Betreiber von Biomethananlagen wie der in Mühlacker stehen bundesweit vor neuen

Herausforderungen: Eine novellierte Düngeverordnung erfordert umfangreiche Inves-

titionen, weil die Ausbringung der anfallenden Gärreste aus dem Fermentierungspro-

zess auf Ackerböden künftig engeren Vorschriften unterliegt.

Flüssiges Gärsubstrat aus der Umwand-

lung von nachwachsenden Rohstoffen in Bio-

methan ist bei den Landwirten ein begehrter

natürlicher Dünger, der zudem weniger Ge-

ruchsbelästigungen verursacht als Gülle aus

landwirtschaftlicher Tierhaltung.