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Biomethananlage
Düngeverordnung zwingt zu
INVESTITIONEN
Das verbleibende Restsubstrat aus der Gewinnung von Bio-
methan aus nachwachsenden Rohstoffen – zumeist Energi-
emais, durchwachsene Silphie, Gras, Ackerfutter oder Hirse
– wird in der neuen Düngeverordnung der in der landwirt-
schaftlichen Tierhaltung anfallenden Gülle gleichgesetzt. Die
Zeitspanne, in der Gärreste auf Feldern ausgebracht wer-
den dürfen, wird dadurch künftig kürzer sein. Das bedeu-
tet für die Anlagenbetreiber eine längere Vorratshaltung, wie
sie gleichermaßen für die Landwirte hinsichtlich ihrer Gülle-
tanks gilt. Der Hintergrund ist: Die Nährstoffe müssen zeit-
lich so ausgebracht werden, dass sie dann verfügbar werden,
wenn die Pflanzen sie benötigen.
Für die Stadtwerke Mühlacker als Hauptgesellschafter der
Biomethananlage in den Waldäckern heißt das Folgendes:
Lagerkapazitäten für die Gärreste, die von den Landwirten
als natürlicher Dünger dem Naturkreislauf wieder zugeführt
werden, müssen etwa um die Hälfte erhöht werden – oder
anders ausgedrückt: Es muss eine Lagerkapazität für neun
statt bisher sechs Monate geschaffen werden.
Eingedampft
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird auf dem
Gelände der Anlage für die Gärreste ein weiterer Behälter
gebaut, zusätzlich zu den bestehenden, jeweils 5000 Kubik-
meter fassenden Betonbehälter. Rein rechnerisch müsste
dieser ein Volumen von bis zu 8500 Kubikmeter aufweisen.
Ingenieure eines auf Biogasanlagen spezialisierten Bera-
tungsunternehmens haben jedoch einen Weg gefunden, das
Volumen des Flüssigsubstrats in einem Verdampfungspro-
zess derart zu reduzieren, dass ein Behältervolumen von
rund 2500 Kubikmeter ausreicht.
Dieses „Eindampfen“ soll in einem sogenannten Vakuum-Ver-
dampfungssystem durch die Abwärme eines Blockheizkraft-
werks erfolgen. Dieses wird mit dem auf der Anlage erzeugten
Rohbiogas betrieben und die dabei erzeugte elektrische Ener-
gie ins Netz der Stadtwerke Mühlacker eingespeist. Die Maß-
nahme soll bis Ende des Jahres realisiert sein und erfordert
einen Investitionsaufwand von rund 1,7 Millionen Euro.
Betreiber von Biomethananlagen wie der in Mühlacker stehen bundesweit vor neuen
Herausforderungen: Eine novellierte Düngeverordnung erfordert umfangreiche Inves-
titionen, weil die Ausbringung der anfallenden Gärreste aus dem Fermentierungspro-
zess auf Ackerböden künftig engeren Vorschriften unterliegt.
Flüssiges Gärsubstrat aus der Umwand-
lung von nachwachsenden Rohstoffen in Bio-
methan ist bei den Landwirten ein begehrter
natürlicher Dünger, der zudem weniger Ge-
ruchsbelästigungen verursacht als Gülle aus
landwirtschaftlicher Tierhaltung.