Stadtbus Mühlacker aktuell: FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV+

02.02.2022

Angesichts der stark ansteigenden Inzidenzen durch die Omikron-Variante gilt zum 28. Januar 2022 im öffentlichen Nahverkehr in Baden-Württemberg zukünftig erneut eine FFP2-Maskenpflicht.

Zum 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung laut Regierungsinformation von Ministerpräsident Kretschmann gegenüber dem Landtag. Aufgrund der aktuellen Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der Alarmstufe I. Zudem führt das Land eine FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr ein.

  • Eine FFP2-Maskenpflicht gilt im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr erst ab 18 Jahren und sollen in allen Bussen und Bahnen, in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen getragen werden.
  • Kinder zwischen/einschließlich 6 und 17 müssen keine FFP2-Maske tragen – hier genügt weiterhin eine medizinische Maske.

Aktuelle Informationen zur Maskenpflicht und zur Corona-Landesverordnung gibt es auf der Website der Landesregierung Baden-Württemberg.

FFP2-Masken bieten den besten Schutz

Im Rahmen einer breit angelegten Studie hat das Max-Planck-Institut die Schutzwirkung von Masken untersucht. Das Ergebnis: Richtig sitzende FFP2-Masken bieten selbst bei geringem Abstand einen sehr guten Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Insbesondere gegen die aktuelle Omikron-Variante entfalten FFP2-Masken eine sehr hohe Schutzwirkung.