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Mini-PV-Anlage

Mini-PV-Anlagen für Balkon, Terrasse oder Garten

Steckerfertige Photovoltaikanlagen werden auch als Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet. Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus 1-2 Modulen mit einer Leistung von max. 600 Watt. Die Anlage wird über eine spezielle Energiesteckdose mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu decken. 

 
 

Kleine Fläche, große Wirkung!

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Photovoltaik4u
 
 
 

Checkliste

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Prüfen Sie als Mieter, ob das Anbringen einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erlaubt ist.
  • Lassen Sie sich eine Energiesteckdose von einer Elektrofachkraft einbauen.
  • Steckerfertige Photovoltaikanlagen müssen bei uns angemeldet werden.
  • Registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister.
  • Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt hier die Einspeisevergütung.
  • Falls Sie eine Einspeisevergütung wünschen, muss die Anlage extra registriert und von uns genehmigt werden.


Anmeldung

Zur Anmeldung benötigen wir nachfolgende Dokumente:

  • Anmeldung Mini-PV SWM
  • Bestätigung der Anmeldung der Mini-PV im Marktstammdatenregister (erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung)
  • technisches Datenblatt der PV-Module, die Sie verbaut haben
  • technisches Datenblatt des Wechselrichters, den Sie verbaut haben

Bitte senden Sie alle Dokumente an stromzaehler@stadtwerke-muehlacker.de. Nach Prüfung der Unterlagen melden wir uns bei Ihnen zur Terminvereinbarung des Zählerwechsels. 

(bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise)

 
 
 

Wichtige Hinweise und weiterführende Informationen

  • Für Personen, die ihr Balkonkraftwerk zur Selbstversorgung betreiben, hat die Bundesnetzagentur die jährliche Meldepflicht erlassen, sofern die Geräte insgesamt über weniger als 600 Watt Maximalleistung verfügen. Jedoch müssen deutsche Stromerzeuger ihre Mini-PV-Anlagen für die Steckdose noch immer einmalig bei der Bundesnetzagentur anmelden und die Daten aktuell halten.
  • Ebenso ist neben der Anmeldepflicht bei der Bundesnetzagentur auch die Anmeldung beim eigenen Netzbetreiber zu beachten. Hier finden Sie das Anmeldeformular "Anmeldung steckfertige Erzeugungsanlage" der Stadtwerke Mühlacker. Steckerfertige Erzeugungsanlagen decken in erster Linie den Eigenverbrauch und speisen nur wenig Strom in das Netz ein. Eine Vergütung nach EEG lohnt sich in den meisten Fällen also kaum. Unsere Empfehlung: Halten Sie Ihren administrativen Aufwand gering, indem Sie uns den Verzicht auf die Einspeisevergütung erklären. Wir haben dies in unserem Anmeldeformular hinterlegt.
*Für den Betrieb Ihrer Mini-PV-Anlage benötigen Sie eine moderne Messeinrichtung mit Rücklaufsperre. Der Austausch des Zähler ist für Kunden der Stadtwerke Mühlacker innerhalb des Netzgebietes kostenlos. Die Mini-PV Anlage darf nach Vorgaben vieler Netzbetreiber nicht an eine herkömmliche Schuko-Steckdose angesteckt werden, sondern muss über die mitgelieferte Einspeisesteckdose betrieben werden. Bitte informieren Sie sich vor dem Anschluss bei Ihrem Netzbetreiber
 
 

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Mini-PV-Anlage?

Als Balkonkraftwerk oder auch Mini-Solar-Anlage werden kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter einem Kilowatt Peak (kWp) bezeichnet, die mithilfe eines Mikro-Wechselrichters und eines Steckers einfach mit dem Hausnetzwerk verbunden werden können.

Wie funktioniert eine Mini-PV-Anlage?

Eine Mini-PV-Anlage besteht aus mindestens einem Photovoltaik- bzw. Solarmodul, welches Sonnenenergie in elektrische Energie, in Form von Gleichstrom, umwandelt. Dieser wird anschließend durch einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und kann dann durch die Steckdose in das Haus-/ Wohnungsstromnetz eingespeist und dort verbraucht werden.

Lohnt sich eine Mini-PV-Anlage überhaupt?

Eine Mini-PV-Anlage mit einer Leistung von 600 Watt Peak produziert jährlich etwa 540 kWh Strom. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 40 ct/kWh kann das Balkonkraftwerk eine Ersparnis von bis zu 216 € pro Jahr ausmachen. Somit hätte sich das Balkonkraftwerk nach rd. 5,5 Jahren amortisiert und würde, unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren, noch mindestens weitere 15-20 Jahre Gewinn erwirtschaften. Darüber hinaus bietet es einem die Chance, seinen Teil zur Energiewende beizutragen und eigenen Strom sowohl produzieren als auch nutzen zu können.

Wie viel des erzeugten Stroms kann ich nutzen?

Nach dem Sie Ihre Mini-PV-Anlage an das Hausnetz angeschlossen haben, wird jeglicher Stromverbrauch zuerst von ihrem eigens erzeugten Solarstrom gedeckt. Sollte der Bedarf einmal so groß sein, dass der Strom der Mini-PV-Anlage nicht mehr ausreicht, wird der fehlende Strom einfach aus dem normalen Stromnetz ergänzt und sozusagen „dazugekauft“.

Darf ich mit meine Mini-PV-Anlage auch Strom ins öffentliche Netz einspeisen und Geld verdienen?

Mini-PV-Anlage sind dafür ausgelegt, nur Strom für den Eigenverbrauch zu erzeugen. Theoretisch wäre es aber möglich, auch als Besitzer einer Mini-PV-Anlage von der EEG-Vergütung zu profitieren. Allerdings ist die eingespeiste Strommenge in der Regel so gering, dass sich die mit der Anmeldung verbundenen Formalitäten nicht lohnen.

Sind Mini-PV-Anlage sicher?

Ja, Mini-PV-Anlagen sind sicher. Die notwendige Sicherungselektronik ist im Wechselrichter enthalten. Alle Wechselrichter die wir verkaufen, sind für den Einsatz im deutschen Netzgebiet zugelassen und erfüllen alle notwendigen Sicherheitsstandards.

Können das Modul und der Wechselrichter bei Regen und Schnee draußen stehen bleiben?

Ja, unsere Mini-PV-Anlage sind für den Außeneinsatz gedacht.

Kann ich mir einen elektrischen Schlag am Schuko-Stecker eines Solar-Gerätes einfangen?

Nein. Wenn das steckbare Solar-Gerät dem DGS-Standard entspricht (einen NA-Schutz nach AR-N-4105 beinhaltet) und an einer vorhandenen Wandsteckdose angeschlossen wird, besteht Sekundenbruchteile nach dem Ziehen des Steckers kein Risiko eines elektrischen Schlags.

Speist meine Mini-PV-Anlage auch bei Stromausfall trotzdem noch Strom in das Hausnetz ein?

Nein. Die Mini-PV-Anlage kann nur in Verbindung mit einem vorhandenen Stromnetz betrieben werden.

Besteht Brandgefahr oder eine Gefahr durch Überspannungsschäden?

Nein. Wenn nicht mehr als 600 Watt an einem Hausanschluss betrieben werden, reicht die Energie nicht aus, um eine normgerechte Elektroinstallation zu überlasten.

Welchen Stecker muss ich für die Einspeisung nutzen?

Aus physikalischer Sicht ist die Nutzung eines Schuko-Steckers bedenkenlos. In anderen Ländern (z.B. Österreich) kann dieser ohne Einschränkung verwendet werden. Viele Netzbetreiber verlangen dennoch einen „WielandStecker“ für den Anschluss der Mini-PV-Anlage mit einer „Wieland-Einspeisesteckdose“.

Wie montiere ich meine Mini-PV-Anlage?

Abhängig von den Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort bieten wir unterschiedliche Montage- und Ständersysteme an. Egal ob für Balkon, Garage oder Camper, wir haben die beste Lösung für Sie parat.

Sind Mini-PV-Anlage in Deutschland erlaubt?

Ja! Seit November 2018 ist es auch in Deutschland erlaubt ein Mini-PV-Anlage mit bis zu 600 Watt zu betreiben.

Was ist bei dem Anschluss zu beachten?

Eine Mini-PV-Anlage erzeugt Strom für das Hausstromnetz. Ist kein Gerät angeschlossen, welches den Strom verbraucht, wird er ins öffentliche Netz gespeist, dabei könnte der Stromzähler rückwärtslaufen. Das ist in Deutschland jedoch nicht erlaubt. Aus diesem Grund sollten Sie vor der Anbringung einer Mini-PV-Anlage darauf achten, dass Ihr Stromzähler mit einer Rücklaufsperre ausgestattet ist. Moderne Digitalzähler weisen eine solche Vorrichtung auf. Wenn Sie noch einen analogen Zähler besitzen, können Sie bei Ihrem Netzbetreiber einen Austausch beantragen.

Muss ich meine Mini-PV-Anlage anmelden?

Ja. Mini-PV-Anlage sind nach der Niederspannungsanschlussverordnung sowohl bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) als auch beim lokalen Netzbetreiber anmeldepflichtig. Der Netzbetreiber darf Ihnen die Nutzung jedoch nicht verbieten.

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