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+++ KUNDENINFORMATION - Strom- und Erdgaspreiserhöhung zum 1. Januar 2021 +++

14.11.2020

Die Stadtwerke Mühlacker GmbH passen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 ihre Strom- und Erdgaspreise an.

CO2-Preis führt zu Steigerungen bei Erdgaspreisen

Vor dem Hintergrund internationaler Klimaschutzverpflichtungen (Pariser Klimaschutzabkommen von 2015) und daraus abgeleiteter nationaler sowie europäischer Klimaziele hat die Bundesregierung am 09.10.2019 das sogenannte Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, das seitdem Schritt für Schritt mit Gesetzen und Förderprogrammen umgesetzt wird. Ein zentraler Bestandteil dieses Programms ist die Einführung eines Preises für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids (CO2) ab dem Jahr 2021.

Unternehmen, die Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas in Verkehr bringen, werden gesetzlich verpflichtet, für den CO2-Anteil ihrer Brennstoffmengen Emissionszertifikate zu erwerben. Daher sind auch die Stadtwerke Mühlacker GmbH als Erdgaslieferant künftig verpflichtet, für das an ihre Kunden gelieferte Erdgas Emissionszertifikate zu erwerben.

Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Auflagen müssen die Stadtwerke Mühlacker GmbH in ihrer Kalkulation der Erdgaspreise den neuen Preisbestandteil „CO2-Preis“ von derzeit 0,455 Ct/kWh (netto) berücksichtigen. Durch sinkende Beschaffungskosten konnten die Stadtwerke Mühlacker GmbH im Juli 2020 bereits eine Preissenkung von 0,5 Ct/kWh (netto) an Ihre Kunden weitergeben. Aufgrund weiter gesunkener Marktpreise können die Stadtwerke Mühlacker GmbH die Beschaffungskosten nochmal senken und so einen Teil der CO2-Preisbelastung auffangen.

Zusammengerechnet kommt es zu einer Preiserhöhung in Höhe von 0,381 Ct/kWh (netto). Der Grundpreis für Erdgas bleibt unverändert. Der Verbrauchspreis für die Kilowattstunde Gas erhöht sich um 0,453 Ct/kWh (brutto). Für die Kunden der Stadtwerke Mühlacker GmbH bedeutet das eine Mehrbelastung von ca. 6,62%. Bei einem kalkulatorischen Jahresbedarf von ca. 17.206 kWh erhöht sich der monatliche Rechnungsbetrag um ca. 6,45 € (brutto).


Steigende Netzentgelte führen zur Anpassung bei allgemeinen Tarifen der Grundversorgung mit Strom

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen: der Energie selbst aber auch Steuern, Abgaben und Umlagen sowie der regulierten Netzentgelte und den Vertriebskosten.

Mit dem beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030 wurde neben der CO2-Bepreisung für Erdgas erfreulicherweise eine Senkung der EEG-Umlage für Strom festgelegt. Die sinkenden gesetzlichen Umlagen minus 0,173 Ct/kWh (netto) reichen jedoch nicht aus, um einen Anstieg der regulierten Netznutzungsentgelte von plus 1,06 Ct/kWh (netto) auszugleichen. Dieser Anstieg im vorgelagerten aber auch im Netz der Stadtwerke Mühlacker ist auf Investitionen in den Netzausbau zurückzuführen. Daher wird eine Preiserhöhung um 0,887 Ct/kWh (netto) in der Grundversorgung notwendig. Der Grundpreis in der Grundversorgung Strom bleibt unverändert. Der Verbrauchspreis für die Kilowattstunde Strom erhöht sich um 1,06 Ct/kWh (brutto) und für Wärmestrom um 0,43 Ct/kWh (brutto). Für die Kunden in der Grundversorgung der Stadtwerke Mühlacker GmbH bedeutet das eine Mehrbelastung von ca. 3,3%. Bei einem kalkulatorischen Jahresbedarf von ca. 2.134 kWh erhöht sich der monatliche Rechnungsbetrag um ca. 1,89 € (brutto).


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Die Stadtwerke Mühlacker sind ein kommunales Energie- und Versorgungsunternehmen für Mühlacker und die Region mit bundesweitem Vertrieb von Strom und Erdgas. Die Stadtwerke Mühlacker sind mit ihren 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu 100% in kommunaler Hand. Als Experte für Strom, Erdgas, Biomethan, Wärme, Wasser, Telekommunikation, Bäder und Stadtverkehr sorgen die Stadtwerke Mühlacker für wesentliche Infrastrukturleistungen. Die Stadtwerke Mühlacker stehen für eine ökologische und innovative Versorgung mit starkem Fokus auf den Ausbau der dezentralen und regenerativen Stromerzeugung. Der jährliche Gesamtumsatz liegt bei rund 50 Millionen Euro.

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